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Indikation

pflanzenschutz-information.de

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pflanzenschutz-information.de

Zugelassen Artikel 51
Anwendungsnummer
036851-00/01-004
Einsatzgebiet
Gemüsebau (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
30.09.2037
Aufbrauchfrist
30.03.2039

Kulturen

Stadium Kultur
Erntegut (Stadium zur Kennzeichnung von Nacherntebehandlungen, z.B. Vorratsschutz, außer Saatgutbehandlung = 00) (BBCH 99)

Schaderreger

Stadium Schaderreger
10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium (BBCH 31) bis 30 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht. 3-Knoten-Stadium (BBCH 33)

Aufwand

167 g/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser

Anwendung

Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungszeitpunkt
nach dem Stechen
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1

Sonstige Erläuterungen

Anwendungstechnik mit Abschirmung

Wartezeit

Spargel: (Freiland) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenschutzmittelverordnung (Mittel) (1)

EB001-2
EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (1)

NW470
NW470
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (Indikation) (1)

NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Auflagen (Mittel) (9)

SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SF245-02 , SS206 , VN290 , WMH4
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
VN290
Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebens- und Futtermittelerzeugung (ausgenommen Blatt- und Kohlgemüse sowie Ölsaaten) frühestens 30 Tage nach der Anwendung stattfindet.
WMH4
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4

Hinweise (Mittel) (4)

NB6641 , NN1001 , NN1002 , WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Achtung (S1)
Gefahrensymbol


Umwelt (GHS09)

Gefahrenhinweise (2)

EUH 401 , H410
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (2)

P391 , P501
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
23.07.2026
Letzte Änderung
23.07.2026

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